Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 50%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei Maßnahmen, die helfen, die Rahmenbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu verbessern oder in sonstiger Weise deren Leistungsfähigkeit signifikant zu stärken. Die Förderung erhalten Sie vor allem für anwendungsorientierte Studien, die einer größeren Anzahl vonKMUzugute kommen. Dazu zählt etwa die Überprüfung sächsischer Fachstrategien und Mittelstandsinitiativen auf ihre Umsetzbarkeit in künftige Förderbausteine. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit und wird im Einzelfall festgelegt. Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG