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💰 Zuschuss

Mittelstandsförderung – B.I.4 – Umweltmanagement

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 40%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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servicecenter@sab.sachsen.de
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sachsen@ellipsis.de
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info@rkw-sachsen.de
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0351 49100
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(0351) 4 17 50-30
📞
0351 49104000
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www.sab.sachsen.de
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www.ellipsis.de
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www.rkw-sachsen.de

Zielgruppen

international

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & Software

Beschreibung

Der Freistaat Sachsen fördert ergänzend zu den Umweltberatungen gemäß „Betriebsberatung/Coaching“ die Einführung von Umweltmanagementsystemen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Die schonende und effektive Nutzung natürlicher Ressourcen soll Kosten senken, der Risikovorsorge dienen und insgesamt die Wettbewerbsfähigkeit derKMUerhöhen. Sie erhalten die Förderung für Beratungen, Workshops und Prüfungen im Zusammenhang mit den folgenden Maßnahmen: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Im Direktverfahren erhalten Sie einen Zuschuss bis zu 40 Prozent. Stellen Sie Ihren Antrag über einen Qualitätssicherer, erhalten Sie einen Zuschuss bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedochEUR350,00 pro Tag. Die Förderung beträgt pro Kalenderjahr Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens eigenständig oder über einen anerkannten Qualitätssicherer wie Ellipsis Gesellschaft für Unternehmensentwicklung mbH oderRKWSachsenGmbHbei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ein.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) der Land- und Forstwirtschaft gemäßKMU-Definition derEUmit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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