Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Förderbetrag
—
Förderquote
—
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Sachsen unterstützt Existenzgründerinnen und Existenzgründer oder kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) bei allen kurzberatungsrelevanten Fragestellungen. Gefördert wird der Einsatz organisationseigener Beraterinnen und Berater bei Kammern, Verbänden und sonstigen Organisationen der Wirtschaft ohne Erwerbscharakter. Sie können die Beratung einzeln oder als Gruppe in Anspruch nehmen. Die beratende Einrichtung erhält die Förderung als Zuschuss zu den Beratungskosten. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zuEUR250,00 pro abgerechnetem Tagewerk, höchstens jedoch 50 Prozent der Beratungskosten und für 130 Tagewerke pro Jahr. Eine Ko-Förderung durch den Bund oder dieEUwird angerechnet. Die Bagatellgrenze beträgtEUR1.000. Die beratende Einrichtung stellt den Antrag vor Beginn der Maßnahme bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG