Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 50%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie als kleines und mittleres Unternehmen, wenn Sie Beratungsleistungen in Anspruch nehmen. Dazu zählen Beratungen zu allen unternehmensrelevanten Fragestellungen, insbesondere zu betriebswirtschaftlichen, finanziellen, personellen, technischen und organisatorischen Problemen. Die Förderung erhalten Sie für folgende Bereiche: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt im Direktverfahren bis zu 40 Prozent und bei Antragstellung über einen Qualitätssicherer bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedochEUR350,00 pro Tag. Pro Kalenderjahr sind Maßnahmen bis zuEUR8.000 förderfähig, bei den Schwerpunkten „in- und ausländische Märkte“, „Personalentwicklung und Fachkräftesicherung“ und „Unternehmensnachfolge“ bis zuEUR10.000. Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) oder bei einem Qualitätssicherer. Nachdem der Antrag bei derSABeingegangen ist, können Sie mit der Beratung „förderunschädlich“ beginnen. Der Qualitätssicherer stellt den Beratungsbedarf fest, schlägt eine geeignete Beraterin oder einen geeigneten Berater vor und übernimmt die Qualitätskontrolle der Beratung. In diesem Fall stellt der Qualitätssicherer den Antrag. Anerkannte Qualitätssicherer sind:
Richtlinie Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft