Sächsisches Staatsministerium des Innern
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 80%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie als Eigentümerin und Eigentümer oder Mieterin und Mieter bei Maßnahmen, mit denen gemieteter und selbstgenutzter Wohnraum an die speziellen Bedürfnisse von in ihrer Mobilität eingeschränkten Bewohnerinnen und Bewohnern angepasst wird. Die Förderung erhalten Sie für erforderliche Maßnahmen, um die Nutzung des Wohnraums für in ihrer Mobilität eingeschränkte Bewohnerinnen und Bewohner oder für im Haushalt lebende, in ihrer Mobilität eingeschränkte Angehörige zu ermöglichen oder zu verbessern. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 80 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedochEUR8.000 und bei rollstuhlgerechtem Umbau maximalEUR20.000. Beziehen Sie persönlich oder als Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft Grundsicherung, Sozialhilfe oder Wohngeld, können Sie einen Zuschuss in Höhe von 100 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme schriftlich oder digital an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
§ 23 und
Richtlinie Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Förderung der Anpass