Sächsisches Staatsministerium des Innern
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 100%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Sachsen unterstützt Sie bei der vertikalen Erschließung von Mietwohnraum. Die Förderung erhalten Sie für Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben, mindestens jedochEUR80.000. Die Zinsverbilligung gilt für maximal 20 Jahre. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG