Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 90%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei regionalen und übergreifenden Maßnahmen zur Fachkräftesicherung. Im Rahmen dieser Richtlinie werden gefördert: Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Förderung beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Sie können Anträge für regionale Maßnahmen laufend stellen. Anträge auf Initiative des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr müssen Sie auf Grundlage eines Förderaufrufs oder einer Bekanntmachung einreichen. Ihr Ansprechpartner für Beratung und Antragstellung sowie Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Horizont Europa – Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (Euratom-Programm)
Europäische Kommission
Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände – FRV)
Bundesministerium des Innern (BMI)
Katastrophenschutzverfahren der Union (2021–2027)
Europäische Kommission
Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Horizont Europa – Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (Euratom-Programm)
Europäische Kommission
Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände – FRV)
Bundesministerium des Innern (BMI)
Katastrophenschutzverfahren der Union (2021–2027)
Europäische Kommission