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💰 Zuschuss

Fachkräfterichtlinie

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

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Datenstand: Vor 18 Tagen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 90%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
servicecenter@sab.sachsen.de
📧
leipzig@sab.sachsen.de
📞
0351 49100
📞
0351 49104000
🔗
www.sab.sachsen.de

Zielgruppen

forschungjugendmigrantenregionalsozial

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei regionalen und übergreifenden Maßnahmen zur Fachkräftesicherung. Im Rahmen dieser Richtlinie werden gefördert: Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Förderung beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Sie können Anträge für regionale Maßnahmen laufend stellen. Anträge auf Initiative des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr müssen Sie auf Grundlage eines Förderaufrufs oder einer Bekanntmachung einreichen. Ihr Ansprechpartner für Beratung und Antragstellung sowie Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•I. Allgemeine Voraussetzungen bei der Förderung von Maßnahmen nach Großbuchstabe B Ziffer I:
•1. Im Landkreis beziehungsweise der Kreisfreien Stadt ist eine regionale Fachkräfteallianz etabliert.
•2. Die regionale Fachkräfteallianz besteht mindestens aus:

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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