Zurück zur Suche
💰 Zuschuss

Förderrichtlinie Besondere Initiativen (RL BesIn/2021)

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)

Teilen:
Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

kulturregional

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.
Antragsberechtigt für laufende Tätigkeiten von Vereinigungen sind juristische Personen des privaten Rechts.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.
4.1 Es ist zu gewährleisten, dass die Zuwendung den unter Nummer 1 beschriebenen Zwecken innerhalb des Freistaates Sachsen zugutekommt und den unter Nummer 2.1 dargestellten Anforderungen entspricht.

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 100%

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareKreativwirtschaftLandwirtschaftProduktion & Industrie

Beschreibung

Der Freistaat Sachsen fördert Projekte mit besonderer Bedeutung in der Land- und Forstwirtschaft, der Aquakultur und Fischerei, im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz sowie im Bereich Energie. Sie bekommen die Förderung für Projekte in den Bereichen Zudem können Sie eine Förderung für laufende Tätigkeiten von Vereinigungen im Rahmen der institutionellen Förderung erhalten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Wenn Deckungsmittel und Einnahmen fehlen oder wenn die Maßnahmen dem Arten- und Biotopschutz, Klimaschutz oder der Anpassung an den Klimawandel dienen, können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben als Förderung erhalten. Die Höhe der Förderung muss mindestensEUR4.000 betragen und darf nicht überEUR300.000 liegen. Ihren Antrag stellen Sie normalerweise vor Beginn der zu fördernden Maßnahme beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG). Aktuelle Aufrufe zur Einreichung von Förderanträgen und Antragsunterlagen werden im Internet veröffentlicht. Anträge für laufende Tätigkeiten von Vereinigungen im Rahmen der institutionellen Förderung können Sie jederzeit einreichen.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG