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🛡️ Bürgschaft

Staatsbürgschaften im Bereich der gewerblichen Wirtschaft für nichtfinanzielle Unternehmen in Schwierigkeiten

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

internationalkultursozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der freien Berufe mit Sitz in Bayern, die im Sinne derEU-Leitlinien als Unternehmen in Schwierigkeiten gelten.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
3.1 Eine Staatsbürgschaft darf nur übernommen werden, wenn der Kredit mangels der erforderlichen bankmäßigen Sicherheit oder nach den für den Kreditgeber verbindlichen Rechtsvorschriften zu den vorges
3.2 Eine Staatsbürgschaft darf nur übernommen werden, wenn die Durchfinanzierung des Vorhabens gesichert ist und unter den im Zeitpunkt der Bürgschaftsübernahme voraussehbaren betriebswirtschaftlichen
3.3 Zur Finanzierung des geförderten Vorhabens sind, soweit möglich, in angemessenem Umfang Eigenmittel einzusetzen.

Details

Förderart

🛡️ Bürgschaft

Fördergebiet

Bayern

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareKreativwirtschaftLandwirtschaftSozialunternehmen

Beschreibung

Der Freistaat Bayern übernimmt Ausfallbürgschaften für Kredite zur Finanzierung von Vorhaben im Bereich der gewerblichen Wirtschaft, die der Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten dienen und in Bayern durchgeführt werden. Neben Umstrukturierungsbürgschaften und vorübergehenden Umstrukturierungsbürgschaften können auch Rettungsbürgschaften gewährt werden. Sie bekommen die Förderung als Ausfallbürgschaft. Die Höhe der Bürgschaftsquote wird im Einzelfall festgelegt. Bei Beträgen von mehr alsEUR5 Millionen ist die Zustimmung der bayerischen Staatsregierung notwendig. Den Antrag auf eine Staatsbürgschaft reichen Sie bei Ihrer Hausbank ein. Ist diese bereit, im Fall einer Staatsbürgschaft den Kredit zu bewilligen, leitet sie den Antrag mit den entsprechenden Unterlagen an die LfA Förderbank Bayern weiter.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG