Staatsbürgschaften im Bereich der gewerblichen Wirtschaft für nichtfinanzielle Unternehmen in Schwierigkeiten
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH)
Zielgruppen
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
🛡️ Bürgschaft
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Der Freistaat Bayern übernimmt Ausfallbürgschaften für Kredite zur Finanzierung von Vorhaben im Bereich der gewerblichen Wirtschaft, die der Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten dienen und in Bayern durchgeführt werden. Neben Umstrukturierungsbürgschaften und vorübergehenden Umstrukturierungsbürgschaften können auch Rettungsbürgschaften gewährt werden. Sie bekommen die Förderung als Ausfallbürgschaft. Die Höhe der Bürgschaftsquote wird im Einzelfall festgelegt. Bei Beträgen von mehr alsEUR5 Millionen ist die Zustimmung der bayerischen Staatsregierung notwendig. Den Antrag auf eine Staatsbürgschaft reichen Sie bei Ihrer Hausbank ein. Ist diese bereit, im Fall einer Staatsbürgschaft den Kredit zu bewilligen, leitet sie den Antrag mit den entsprechenden Unterlagen an die LfA Förderbank Bayern weiter.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
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