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💰 Zuschuss

Mittelstandsförderung (Mittelstandsrichtlinie)

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschung

Besonderheiten & Hinweise

Der Kreis der Antragsberechtigten, die teilweise als Projektträger fungieren, ist in den jeweiligen Einzelrichtlinien definiert.
Begünstigt sind in den meisten Fällen kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (gemäßKMU-Definition) sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen. Für
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungHandelIT & SoftwareLandwirtschaft

Beschreibung

Der Freistaat Sachsen fördert einzelbetriebliche und überbetriebliche Vorhaben mit dem Ziel, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen zu verbessern. Sie erhalten die Mittelstandsförderung auf Grundlage der folgenden Einzelprogramme: Sie erhalten die Förderung normalerweise als Zuschuss. Davon ausgenommen ist der Bereich Markteinführung innovativer Produkte; hier können Sie ein Darlehen erhalten. Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang Ihres Vorhabens. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an dieSAB. Dort reichen Sie bitte auch Ihre Anträge ein.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG