Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Sachsen fördert einzelbetriebliche und überbetriebliche Vorhaben mit dem Ziel, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen zu verbessern. Sie erhalten die Mittelstandsförderung auf Grundlage der folgenden Einzelprogramme: Sie erhalten die Förderung normalerweise als Zuschuss. Davon ausgenommen ist der Bereich Markteinführung innovativer Produkte; hier können Sie ein Darlehen erhalten. Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang Ihres Vorhabens. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an dieSAB. Dort reichen Sie bitte auch Ihre Anträge ein.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG