Richtlinie Berufliche Bildung – Überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS)
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
💰 Zuschuss
Förderquote
bis 15%
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei der Modernisierung beziehungsweise Umstrukturierung einer bestehenden überbetrieblichen Berufsbildungsstätte (ÜBS) und bei der Weiterentwicklung einer ÜBS zu einem Kompetenzzentrum. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 15 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Dieser Landesanteil wird durch eine Bundesförderung ergänzt. Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Kontakt
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