Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei der Durchführung der betrieblichen Ausbildung im Verbund. Mit Verbundausbildung ist gemeint, dass Bestandteile der jeweiligen Ausbildungsordnung in anderen Unternehmen oder Einrichtungen (Verbundpartner) ergänzend zu Ihren eigenen Ausbildungsinhalten vermittelt werden. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Förderung beträgtEUR150,00 pro Teilnehmerin oder Teilnehmer und Woche. Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.1. des Jahres nach Beginn der Ausbildung über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB). Die nach dem Berufsbildungsgesetz beziehungsweise der Handwerksordnung zuständige Stelle (Kammer/Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie – LfULG) prüft Ihre Angaben zu den Berufsausbildungsverhältnissen.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG