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💰 Zuschuss

Richtlinie Berufliche Bildung – Verbundausbildung

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

jugend

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen mit bis zu 500 beschäftigten Personen und mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen, die den Ausbildungsve
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Die Bewilligungsbehörde lässt auf Antrag des Zuwendungsempfängers die Verwendung anderer, zur Erreichung des Zuwendungszwecks gleichwertiger Standards zu, soweit diese wirtschaftlich sind. Die für die

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungDigitalisierungEnergie & UmweltHandwerkIT & SoftwareLandwirtschaft

Beschreibung

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei der Durchführung der betrieblichen Ausbildung im Verbund. Mit Verbundausbildung ist gemeint, dass Bestandteile der jeweiligen Ausbildungsordnung in anderen Unternehmen oder Einrichtungen (Verbundpartner) ergänzend zu Ihren eigenen Ausbildungsinhalten vermittelt werden. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Förderung beträgtEUR150,00 pro Teilnehmerin oder Teilnehmer und Woche. Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.1. des Jahres nach Beginn der Ausbildung über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB). Die nach dem Berufsbildungsgesetz beziehungsweise der Handwerksordnung zuständige Stelle (Kammer/Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie – LfULG) prüft Ihre Angaben zu den Berufsausbildungsverhältnissen.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG