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💰 Zuschuss

Richtlinie Berufliche Bildung – Überbetriebliche Ausbildung in der Land-, Forst und Hauswirtschaft

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

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Datenstand: Vor 14 Tagen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

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Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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servicecenter@sab.sachsen.de
📞
+49 351 4910-0
📞
+49 351 4910-4000
📞
021/1237
🔗
www.sab.sachsen.de

Zielgruppen

jugend

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungDigitalisierungEnergie & UmweltIT & Software

Beschreibung

Der Freistaat Sachsen fördert Ihre Maßnahmen der überbetrieblichen Ausbildung in der Land-, Forst- und Hauswirtschaft, entsprechende ausbildungsintegrierende Studiengänge sowie die notwendige auswärtige Unterbringung der Teilnehmenden. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt je Teilnehmerin und Teilnehmer und Lehrgangswoche für Richten Sie bitte Ihren Antrag über dasSAB-Förderportal an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Die Bewilligungsbehörde lässt auf Antrag des Zuwendungsempfängers die Verwendung anderer, zur Erreichung des Zuwendungszwecks gleichwertiger Standards zu, soweit diese wirtschaftlich sind. Die für die

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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