Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Sachsen fördert Ihre Maßnahmen der überbetrieblichen Ausbildung in der Land-, Forst- und Hauswirtschaft, entsprechende ausbildungsintegrierende Studiengänge sowie die notwendige auswärtige Unterbringung der Teilnehmenden. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt je Teilnehmerin und Teilnehmer und Lehrgangswoche für Richten Sie bitte Ihren Antrag über dasSAB-Förderportal an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG