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💰 Zuschuss

Richtlinie Berufliche Bildung – Meisterbonus

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

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Datenstand: Vor 13 Tagen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📞
+49 351 4910-0
📞
+49 351 2133-2081
📞
021/1237
🔗
www.ihk.de
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www.lfulg.sachsen.de
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www.zdh.de

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungDigitalisierungEnergie & UmweltHandelHandwerkIT & SoftwareLandwirtschaftProduktion & Industrie

Beschreibung

Der Freistaat Sachsen fördert Sie als erfolgreiche Absolventin oder erfolgreichen Absolvent einer gewerblich-technischen, land-, forst- oder hauswirtschaftlichen sowie gewerblich-verwaltungstechnischen Aufstiegsfortbildung zur Handwerksmeisterin oder zum Handwerksmeister, Industriemeisterin oder Industriemeister oder Fachmeisterin oder Fachmeister. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgtEUR2.000 je Absolventin oder Absolvent. Ihren Antrag reichen Sie spätestens 1 Jahr nach der Feststellung des Prüfungsergebnisses ein. Als Absolventin oder Absolvent wenden Sie sich an die jeweils zuständige Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder an das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG). Die zuständige Kammer richtet ihren Antrag an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Die Bewilligungsbehörde lässt auf Antrag des Zuwendungsempfängers die Verwendung anderer, zur Erreichung des Zuwendungszwecks gleichwertiger Standards zu, soweit diese wirtschaftlich sind. Die für die

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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