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💰 Zuschuss

Förderrichtlinie Ländliche Entwicklung – RL LE/2014

Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

regional

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Zu Ziffer II Nummer 1:
1. Nicht als Vorhabensbeginn im Sinne von Nummer 1.4.1 der Verwaltungsvorschrift zu § 44 der Sächsischen Haushaltsordnung gelten bei Maßnahmen nach Ziffer II Nummer 1:
a) alle vorbereitenden Tätigkeiten zur Herbeiführung der öffentlich-rechtlichen Genehmigungen, insbesondere zur Aufstellung des Planes nach § 41 Flurbereinigungsgesetz,

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 90%

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareLandwirtschaft

Beschreibung

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei Maßnahmen der Ländlichen Entwicklung, die zu einer positiven Entwicklung der Agrarstruktur und einer nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft beitragen. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt Stellen Sie Ihren Förderantrag bitte vor Beginn der Maßnahme bei den zuständigen Landkreisen und kreisfreien Städten.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG