Förderrichtlinie Ländliche Entwicklung – RL LE/2014
Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung
Zielgruppen
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
💰 Zuschuss
Förderquote
bis 90%
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei Maßnahmen der Ländlichen Entwicklung, die zu einer positiven Entwicklung der Agrarstruktur und einer nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft beitragen. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt Stellen Sie Ihren Förderantrag bitte vor Beginn der Maßnahme bei den zuständigen Landkreisen und kreisfreien Städten.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
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