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💰 Zuschuss

Absatzförderung der Land- und Ernährungswirtschaft (FRL AbsLE/2019)

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

regional

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
1. Die Maßnahme muss der Erreichung eines der unter Ziffer I Nummer 1 genannten Ziele dienen.
2. Eine Zuwendung wird nur gewährt für gemeinschaftliche Veranstaltungen, Initiativen oder imagefördernde Maßnahmen von mindestens drei Akteuren der Land- und Ernährungswirtschaft des Freistaates Sach
3. Eine Zuwendung darf einzelnen Unternehmen der sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft bei Maßnahmen nach Ziffer II Nummer 1 nur zur Teilnahme an maximal drei Messen pro Jahr gewährt werden. Die

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareLandwirtschaft

Beschreibung

Das Land Sachsen unterstützt Sie beim Absatz von Produkten der sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft. Die Förderung erhalten Sie für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Art der Maßnahme und nach der Art Ihrer Organisation. Stellen Sie Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG