Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Sachsen unterstützt Sie beim Absatz von Produkten der sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft. Die Förderung erhalten Sie für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Art der Maßnahme und nach der Art Ihrer Organisation. Stellen Sie Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG