Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft (FRL WuF/2023)
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Zielgruppen
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
💰 Zuschuss
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Das Land Sachsen unterstützt Sie aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bei Maßnahmen im Bereich der Forstwirtschaft und zur Entwicklung und Verbesserung der Lebensfähigkeit von Wäldern. Die Förderung ausELER-Mitteln erhalten Sie für Die Förderung ausGAK-Mitteln erhalten Sie für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang Ihres Vorhabens. Stellen Sie Ihren Antrag beim Staatsbetrieb Sachsenforst. FürELER-geförderte Maßnahmen können Sie Anträge zu den Stichtagen 31.3. und der 31.10. des jeweiligen Kalenderjahres einreichen.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Kontakt
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