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💰 Zuschuss

Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft (FRL WuF/2023)

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

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Datenstand: Vor 19 Tagen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelle.sbs-glbautzen@smul.sachsen.de
📞
03591 2160
📞
021/2115
🔗
www.smekul.sachsen.de

Zielgruppen

kulturregional

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareKreativwirtschaftLandwirtschaft

Beschreibung

Das Land Sachsen unterstützt Sie aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bei Maßnahmen im Bereich der Forstwirtschaft und zur Entwicklung und Verbesserung der Lebensfähigkeit von Wäldern. Die Förderung ausELER-Mitteln erhalten Sie für Die Förderung ausGAK-Mitteln erhalten Sie für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang Ihres Vorhabens. Stellen Sie Ihren Antrag beim Staatsbetrieb Sachsenforst. FürELER-geförderte Maßnahmen können Sie Anträge zu den Stichtagen 31.3. und der 31.10. des jeweiligen Kalenderjahres einreichen.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind je nach Maßnahme unter anderem
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•1. Beginn der Förderfähigkeit der Ausgaben
•Ausgaben, die von den Begünstigten ab dem 1. Januar 2023 gezahlt wurden, kommen für die Förderung in Betracht.
•2. Vorhabenbeginn

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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