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💰 Zuschuss

Förderung der Verkehrserziehung und -aufklärung zur Hebung der Verkehrssicherheit

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

jugendregionalsenioren

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine und freie Träger, die Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit durchführen, mit Sitz und Tätigkeitsbereich in Sachsen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Die Maßnahmen nach Ziffer I sollen sich insbesondere an allen Verkehrsarten und Verkehrsteilnehmern im Hinblick auf die präventive Verkehrserziehung ausrichten.
1. Die Maßnahmen nach Ziffer I Nummer 1 sollen sich insbesondere an den Hauptrisikogruppen und den Hauptunfallursachen ausrichten.
2. Für die Beschaffung und Einrichtung von Verkehrsschulen nach Ziffer I Nummer 2 muss ein sachliches Bedürfnis bestehen. Die Auslastung einer stationären Jugendverkehrsschule muss gesichert sein. Als

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 100%

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareMobilität & Logistik

Beschreibung

Das Land Sachsen fördert Maßnahmen und Projekte zur Hebung der Verkehrssicherheit. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Förderung beträgt Richten Sie Ihren Antrag bitte

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG