Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 50%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Sachsen fördert Sie mit Mitteln des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFAF) bei Investitionen und Maßnahmen zur Stärkung der sächsischen Fischwirtschaft. Die Förderung erhalten Sie für folgende Bereiche: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, abhängig von der Maßnahme in Ausnahmefällen bis zu 100 Prozent, maximal aberEUR500.000. Ihre förderfähigen Ausgaben müssen mindestensEUR2.000 betragen. Stellen Sie Ihren Antrag bitte über das Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG