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💰 Zuschuss

Aquakultur und Fischerei (RL AuF/2023)

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschungkulturregionalsozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
1. Zuwendungen dürfen nur für solche Maßnahmen bewilligt werden, die vor Antragstellung noch nicht begonnen worden sind. Als Beginn der Maßnahme gilt die erste rechtliche Verpflichtung zur Bestellung
2. Ort der Förderung ist der Freistaat Sachsen.
3. Jede Förderung setzt voraus, dass die Zuverlässigkeit der Begünstigten gegeben ist sowie bei Investitionen nach Ziffer II Nummer 1.1 und Ziffer II Nummer 2.1 die Fachkompetenz der Begünstigten und

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 50%

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungGesundheit & MedizinIT & SoftwareKreativwirtschaftLandwirtschaftSozialunternehmen

Beschreibung

Der Freistaat Sachsen fördert Sie mit Mitteln des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFAF) bei Investitionen und Maßnahmen zur Stärkung der sächsischen Fischwirtschaft. Die Förderung erhalten Sie für folgende Bereiche: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, abhängig von der Maßnahme in Ausnahmefällen bis zu 100 Prozent, maximal aberEUR500.000. Ihre förderfähigen Ausgaben müssen mindestensEUR2.000 betragen. Stellen Sie Ihren Antrag bitte über das Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG