Zielgruppen
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
💰 Zuschuss
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien unterstützt Sie als kleinen oder mittelständischen Anbieter bei der Produktion von Sendungen, Sendereihen, Beiträge oder Rubriken in lokalen und regionalen Rundfunkprogrammen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 2 Drittel der zuwendungsfähigen Kosten. Richten Sie Ihren Antrag bitte zu den im Internet veröffentlichten Einreichungsfristen an die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM).
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
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