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💰 Zuschuss

ESF Plus MINT-Fachkräfteprogramm – B – MINT-Fachkräfteentwicklung

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

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Datenstand: Vor 9 Tagen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 90%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
servicecenter@sab.sachsen.de
📞
+49 351 4910-0
📞
+49 351 2133-2081
📞
021/1237
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www.sab.sachsen.de
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www.sab.sachsen.de

Zielgruppen

forschunginternationaljugendkultursozial

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungDigitalisierungForschung & EntwicklungIT & SoftwareKreativwirtschaftLandwirtschaftMobilität & LogistikProduktion & IndustrieSozialunternehmen

Beschreibung

Der Freistaat Sachsen unterstützt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei Vorhaben der industriellen Forschung oder experimentellen Entwicklung. Sie erhalten die Förderung für InnoTeams, die ein neues Produkt oder ein neues technologisches Verfahren mit Chancen für eine wirtschaftliche Verwertung entwickeln oder eine solche Entwicklung vorbereiten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt der zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten. Wenn Sie als Projektkoordinatorin oder Projektkoordinator agieren, erhalten Sie einen Aufschlag von 5 Prozentpunkten. Das Antragsverfahren für InnoTeams ist zweistufig. Reichen Sie jederzeit Ihre Vorhabensidee und nach Aufforderung Ihren Förderantrag über dasSAB-Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ein.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäßEU-Definition der gewerblichen Wirtschaft und der Kultur- und Kreativwirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen. Im
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•a) Der Arbeitsplatz5)des geförderten Personals befindet sich im Freistaat Sachsen.
•b) Das geförderte Personal ersetzt kein anderes Personal und ist in einer neu geschaffenen Stelle zu beschäftigen. Bei Innovationsassistentinnen und Innovationsassistenten handelt es sich um eine unbe
•c) Die Beschäftigungsdauer soll zwölf Monate nicht unterschreiten. Eine branchenübliche Probezeit ist möglich.

Rechtsgrundlagen

Richtlinie Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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