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💰 Zuschuss

ESF Plus RL 2021–2027 Hochschule und Forschung – B – Nachwuchsforschungsgruppen

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

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Datenstand: Vor 17 Tagen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 90%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
servicecenter@sab.sachsen.de
📞
+49 351 4910-0
📞
+49 351 4910-4000
📞
021-2027
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www.sab.sachsen.de
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portal.sab.sachsen.de

Zielgruppen

forschungfrauenkultursozial

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungHandwerkIT & SoftwareKreativwirtschaftSozialunternehmenTourismus & Gastro

Beschreibung

Der Freistaat Sachsen fördert mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus Ihre Maßnahmen zur Ausschöpfung der individuellen Bildungspotenziale von akademischen Fachkräften, vor allem von Frauen. Sie erhalten die Förderung für Nachwuchsforschungsgruppen, die akademische Nachwuchskräfte durch gemeinsame Forschungsarbeit zum Wissens- und Technologietransfer und zur Netzwerkbildung zwischen sächsischen Hochschulen und Unternehmen sowie zur Lehre befähigen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben und Kosten für eine Laufzeit normalerweise von bis zu 3 Jahren. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Reichen Sie zunächst Vorhabensideen bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) zu festgelegten Stichtagen ein. Wenn das Vorhaben als förderungswürdig eingestuft wird, werden Sie zur Einreichung des Antrags aufgefordert. Den Antrag stellen Sie über dasSAB-Förderportal.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Hochschulen in Sachsen.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•a) Industriepromotionen weisen ein gemeinsames Interesse der beteiligten Dritten mit Sitz im Freistaat Sachsen und sächsischer Hochschulen auf. Für die Förderung von Industriepromotionen ist eine Mitf
•b) Bei Landesinnovationspromotionen wird zu Themen geforscht, die in besonderem Interesse des Freistaates Sachsen liegen und Auswirkungen auf den sächsischen Arbeitsmarkt erwarten lassen. Für die Förd
•c) Vorhaben zur Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere dienen der Fortsetzung der Promotion nach familienbedingter Unterbrechung der wissenschaftlichen Tätigkeit. Familienbedingte U

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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