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💰 Zuschuss

Landes-Technologieförderung – B – Enterprise Europe Network (EEN) SACHSEN

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschungregional

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind Sie als Konsortialführer des von Partnerinnen und Partnern aus den sächsischen Regionen gebildeten Konsortiums EEN SACHSEN.
Begünstigte sind Technologieagenturen, Technologiezentren oder Hochschulen als Konsortialpartner.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
a) Durchführung und Koordinierung im Rahmen dieser Richtlinie unterstützter HORIZON EUROPE-Beteiligungen erfolgen im Freistaat Sachsen.
b) Der für eine Beauftragung vorgesehene Dienstleister ist im Antrag7)anzugeben. Dienstleister können private Anbieter, Kammern, Hochschulen oder Forschungseinrichtungen sein.

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 50%

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & Software

Beschreibung

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei der Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft. Folgende technologiebezogene Leistungen des Konsortiums EEN SACHSEN werden gefördert: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der durch dieEUals förderfähig anerkannten Kosten der Konsortialpartner (eine Technologieagentur, ein Technologiezentrum oder eine Hochschule). Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG