Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 100%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Sachsen fördert die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft. Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen mit innovativem Charakter wie Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt der förderfähigen Ausgaben oder Kosten. Stellen Sie Ihren Antrag bitte auf der Grundlage von Aufrufen zur Einreichung von Projektvorschlägen des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr bei der Sächsischen Aufbaubank. Davon unabhängig können Sie jederzeit Projektskizzen vorlegen.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG