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💰 Zuschuss

Landes-Technologieförderung – A – HORIZON-Prämie

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschunginternational

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäßKMU-Definition derEUmit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
a) Durchführung und Koordinierung im Rahmen dieser Richtlinie unterstützter HORIZON EUROPE-Beteiligungen erfolgen im Freistaat Sachsen.
b) Der für eine Beauftragung vorgesehene Dienstleister ist im Antrag7)anzugeben. Dienstleister können private Anbieter, Kammern, Hochschulen oder Forschungseinrichtungen sein.
c) Dem Antrag sind Nachweise der Kompetenz des Dienstleisters auf dem Gebiet der europäischen Forschungs- und Innovationsförderung beizufügen.

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & Software

Beschreibung

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie finanziell bei der Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft. Die sogenannte HORIZON-Prämie soll Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) an die Beantragung und Durchführung von Projekten desEU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation HORIZONT EUROPA heranführen. Sie erhalten die Förderung für die Inanspruchnahme externer Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer angestrebten Beteiligung amEU-Forschungsprogramm. Inhalte der Dienstleistung können sein: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch Sie können die Förderung höchstens 3-mal pro Unternehmen während der Laufzeit von Horizont Europa erhalten. Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ein.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG