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💰 Zuschuss

Landes-Technologieförderung – E – Innovations- und technologiepolitisch bedeutsame Veranstaltungen

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschunginternational

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
a) Durchführung und Koordinierung im Rahmen dieser Richtlinie unterstützter HORIZON EUROPE-Beteiligungen erfolgen im Freistaat Sachsen.
b) Der für eine Beauftragung vorgesehene Dienstleister ist im Antrag7)anzugeben. Dienstleister können private Anbieter, Kammern, Hochschulen oder Forschungseinrichtungen sein.
c) Dem Antrag sind Nachweise der Kompetenz des Dienstleisters auf dem Gebiet der europäischen Forschungs- und Innovationsförderung beizufügen.

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 50%

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareProduktion & Industrie

Beschreibung

Der Freistaat Sachsen fördert die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft. Sie erhalten die Förderung für die Vorbereitung und Durchführung von Als Veranstaltungsformate kommen Workshops, Kooperationsforen, internationale Fachkongresse, mehrtägige Fachsymposien und andere geeignete Veranstaltungen in Frage. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal jedochEUR60.000 pro Veranstaltung. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der 1. Verfahrensstufe können Sie laufend Projektskizzen einreichen. Werden diese positiv bewertet, werden Sie von der Bewilligungsstelle aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Richten Sie diesen Antrag bitte an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG