Landes-Technologieförderung – E – Innovations- und technologiepolitisch bedeutsame Veranstaltungen
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Zielgruppen
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
💰 Zuschuss
Förderquote
bis 50%
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Der Freistaat Sachsen fördert die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft. Sie erhalten die Förderung für die Vorbereitung und Durchführung von Als Veranstaltungsformate kommen Workshops, Kooperationsforen, internationale Fachkongresse, mehrtägige Fachsymposien und andere geeignete Veranstaltungen in Frage. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal jedochEUR60.000 pro Veranstaltung. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der 1. Verfahrensstufe können Sie laufend Projektskizzen einreichen. Werden diese positiv bewertet, werden Sie von der Bewilligungsstelle aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Richten Sie diesen Antrag bitte an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Kontakt
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