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💰 Zuschuss

Landes-Technologieförderung – Förderung von Maßnahmen zur Erhöhung der technologischen Leistungsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

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Datenstand: Vor 8 Tagen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

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Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
servicecenter@sab.sachsen.de
📞
0351 49100
📞
0351 49104000

Zielgruppen

forschungsozial

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareProduktion & IndustrieSozialunternehmen

Beschreibung

Der Freistaat Sachsen fördert Ihre Zusammenarbeit mit Wissenschaft und Wirtschaft, um den Technologietransfer im Land zu intensivieren und die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit sächsischer Unternehmen zu stärken. Sie erhalten die Förderung in folgenden Bereichen: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss Die Höhe Ihres Zuschusses hängt von der Art und dem Umfang Ihres Vorhabens ab. Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Die Voraussetzungen für die Förderung richten sich nach Ihrem konkreten Vorhaben.
•a) Durchführung und Koordinierung im Rahmen dieser Richtlinie unterstützter HORIZON EUROPE-Beteiligungen erfolgen im Freistaat Sachsen.
•b) Der für eine Beauftragung vorgesehene Dienstleister ist im Antrag7)anzugeben. Dienstleister können private Anbieter, Kammern, Hochschulen oder Forschungseinrichtungen sein.
•c) Dem Antrag sind Nachweise der Kompetenz des Dienstleisters auf dem Gebiet der europäischen Forschungs- und Innovationsförderung beizufügen.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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servicecenter@sab.sachsen.de
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0351 49100
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0351 49104000

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