Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 60%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Sachsen fördert die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft. Sie erhalten die Förderung für einzelne Angebote von Patentinformationszentren, die insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen gemäßKMU-Definition zugutekommen. Dazu gehören umfassende Informations- und Dienstleistungen zu gewerblichen Schutzrechten, zum Beispiel Informationen Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens formgebunden an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
§ 23 und
Richtlinie Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft