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💰 Zuschuss

Landes-Technologieförderung – C – Patentinformationszentren (PIZ)

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

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Datenstand: Vor 17 Tagen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 60%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
servicecenter@sab.sachsen.de
📞
0351 49100
📞
0351 49104000
🔗
www.dpma.de

Zielgruppen

forschunginternationalseniorensozial

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungForschung & EntwicklungHandelIT & SoftwareProduktion & IndustrieSozialunternehmen

Beschreibung

Der Freistaat Sachsen fördert die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft. Sie erhalten die Förderung für einzelne Angebote von Patentinformationszentren, die insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen gemäßKMU-Definition zugutekommen. Dazu gehören umfassende Informations- und Dienstleistungen zu gewerblichen Schutzrechten, zum Beispiel Informationen Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens formgebunden an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind die jeweiligen Träger der vom Deutschen Patent- und Markenamt als Kooperationspartner anerkannten Patentinformationszentren in Sachsen.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Sie müssen einen aktuellen Kooperationsvertrag mit dem Deutschen Patent- und Markenamt nachweisen können.
•a) Durchführung und Koordinierung im Rahmen dieser Richtlinie unterstützter HORIZON EUROPE-Beteiligungen erfolgen im Freistaat Sachsen.
•b) Der für eine Beauftragung vorgesehene Dienstleister ist im Antrag7)anzugeben. Dienstleister können private Anbieter, Kammern, Hochschulen oder Forschungseinrichtungen sein.

Rechtsgrundlagen

§ 23 und

Richtlinie Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
servicecenter@sab.sachsen.de
📞
0351 49100
📞
0351 49104000
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www.dpma.de

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