Landes-Technologieförderung – G – Investitionen gemeinnütziger externer Industrieforschungseinrichtungen
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Zielgruppen
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
💰 Zuschuss
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie als gemeinnützige externe Industrieforschungseinrichtung beim Erhalt und Ausbau der Infrastrukturen in Forschung und Entwicklung. Sie erhalten die Förderung für Investitionen zur Verbesserung der wissenschaftlich-technischen Infrastruktur inklusive Bauinfrastruktur. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent, bezogen auf den nicht wirtschaftlichen Anteil der zuwendungsfähigen Ausgaben. Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens zu den genannten Stichtagen bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ein. Bei Vorhaben mit im Antrag zugrunde gelegten Ausgaben von weniger alsEUR100.000 können Sie mit Ihrem Vorhaben ab Antragstellung (Datum Posteingang bei der Bewilligungsstelle) beginnen. Bei Ausgaben abEUR100.000 müssen Sie grundsätzlich erst die Genehmigung derSABabwarten.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Kontakt
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