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💰 Zuschuss

Umsetzung inklusiver Maßnahmen (RL Inklusion)

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

behinderteforschungkultursozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind landesfinanzierte Forschungseinrichtungen in Sachsen.
Institutionell geförderte Kultureinrichtungen können keine Anträge mehr stellen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
1. Voraussetzung für die Förderung auf der Grundlage dieser Richtlinie ist Konformität mit den im SLAP gelisteten Maßnahmen. Insbesondere muss erwartet werden können, dass der integrative durch einen
2. Die zu fördernden Projekte müssen zeitlich, finanziell und thematisch abgegrenzt sein und sich in ihrer Zielformulierung auf den SLAP beziehen. Die Höhe der beantragten Fördermittel muss zum Erreic

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 100%

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungGesundheit & MedizinIT & SoftwareKreativwirtschaftSozialunternehmenTourismus & Gastro

Beschreibung

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Umsetzung derUN-Behindertenrechtskonvention. Die Förderung erhalten Sie für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Ihren Antrag richten Sie an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG