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Besonderheiten & Hinweise
•Antragsberechtigt sind Sie als Eigentümer des Wohngebäudes oder der Wohnung.
•Eine Förderung nach diesem Programm ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Das Förderergänzungsdarlehen dient der Ergänzung der Finanzierung von geförderten Wohnungsbaumaßnahmen. Die Festlegungen des jeweiligen zu ergänzenden Förderprogramms (z.B.zur Kumulierbarkeit oder zum
•Die Belastung aus der Finanzierung und den sonstigen Aufwendungen muss auf Dauer tragbar sein.
•Die Darlehen sind durch Eintragung einer Grundschuld abzusichern. Der Verwendungsnachweis ist nach Abschluss des Bauvorhabens vorzulegen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.
Details
Förderart
🏦 Kredit
Fördergebiet
Sachsen
Geeignete Phasen
Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)
Unternehmensgrößen
Mittel (50–249 Mitarbeiter)
Branchen
Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltIT & Software
Beschreibung
Die Sächsische Aufbaubank (SAB) gewährt Privatpersonen Ergänzungsdarlehen, die vor allem dazu dienen, die Gesamtfinanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum zu komplettieren. Sie erhalten die Förderung in Form eines Darlehens. Dessen Höhe und die Dauer der Zinsfestschreibung werden jeweils im Einzelfall zwischen Ihnen und derSABvereinbart. Ihren Finanzierungsantrag richten Sie vor Beginn des Vorhabens an die Sächsische AufbauBank – Förderbank – (SAB).
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG