Projekte im Forschungsbereich (RL TG 70)
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Zielgruppen
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
💰 Zuschuss
Förderquote
bis 100%
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Der Freistaat Sachsen fördert Einzel- und Kooperationsprojekte der Grundlagenforschung und der anwendungsorientierten Forschung sowie weitere Maßnahmen zur Stärkung von Wissenschaftseinrichtungen. Sie bekommen die Förderung insbesondere für Projekte, Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben beziehungsweise Kosten. Eine mögliche Förderung erfolgt entweder auf der Grundlage von Auswahlverfahren oder durch Vorlage von wissenschaftlichen Einzelanliegen. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Normalerweise müssen Sie zuerst eine Projektskizze beim Staatsministerium für Wissenschaft, Kunst und Tourismus vorlegen. Ihren Förderantrag richten Sie bitte an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
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