Unterstützung örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe (FRL Jugendpauschale)
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Zielgruppen
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
💰 Zuschuss
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie als örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Stabilisierung und dem bedarfsgerechten Ausbau örtlicher Angebote der Jugendhilfe. Die Förderung erhalten Sie für Angebote und Leistungen Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses errechnet sich aus einer Grundpauschale von mindestensEUR10,40 multipliziert mit der Zahl der jungen Menschen, die am 31.12. des Vorjahres der Antragstellung in Ihrer Kommune wohnten. Ihren Antrag richten Sie bis zum 30.11. des Vorjahres an den Kommunalen Sozialverband Sachsen, Außenstelle Chemnitz.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
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