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🏦 Kredit

Zuwendungen an kleine und mittlere Unternehmen nach erfolgreicher Krisenüberwindung

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

kultur

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit Betriebsstätte in Sachsen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Voraussetzung für die Gewährung der Zuwendung ist:
1. die Vorlage eines gemäß § 248 Insolvenzordnung (InsO) vom 5. Oktober 1994 (BGBl.I S. 2866), die zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 22. März 2005 geändert worden ist (BGBl.I S. 837), bestätigt
2. der Beschluss über die Aufhebung des Insolvenzverfahrens gemäß § 258 InsO,

Details

Förderart

🏦 Kredit

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & Software

Beschreibung

Das Land Sachsen vergibt Darlehen an Unternehmen, die eine Krise erfolgreich überwunden haben. Sie erhalten die Förderung für die Finanzierung der folgenden Vorhaben: Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens richtet sich nach Ihren Erfordernissen und kann bis zu 80 Prozent des förderfähigen Finanzbedarfes betragen. Die Höhe des Darlehens beläuft sich auf mindestensEUR25.000 und maximalEUR1 Million. Die Laufzeit des Darlehens beträgt maximal 4 Jahre bei maximal 1 Freijahr. Ihren Antrag richten Sie an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG