Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 50%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Sachsen fördert Ihr Investitionsvorhaben in strukturschwachen Räumen zur Errichtung einer neuen Betriebsstätte oder zur Erweiterung und Modernisierung einer bestehenden Betriebsstätte. Die Förderung erfolgt normalerweise aus Landesmitteln. Investitionen in den Landkreisen Bautzen, Görlitz, Leipzig und Nordsachsen sowie in der Stadt Chemnitz werden aus Mitteln des Just Transition Fund (JTF) mitfinanziert. Gefördert werden Investitionsvorhaben Sie können den Investitionszuschuss für Ausgaben für die Anschaffung beziehungsweise Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (zum Beispiel Gebäude, Maschinen, Anlagen, immaterielle Wirtschaftsgüter) verwenden. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Antragsteller und Vorhaben für Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über das Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG