Investitionen für Jugendhilfeeinrichtungen (FRL Investitionen)
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Zielgruppen
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
💰 Zuschuss
Förderquote
bis 50%
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei investiven Maßnahme wie Sanierungen, Um- und Erweiterungsbauten sowie Ausstattungen von Einrichtungen der Jugendhilfe. Sie erhalten die Förderung für Vorhaben, die für die Leistungserbringung der Einrichtung notwendig sind und die direkt mit den Leistungsbereichen zusammenhängen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für Einrichtungen, die nicht in der Planungsverantwortung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe liegen, beträgt der Zuschuss bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Stellen Sie Ihren Antrag bitte formgebunden bis zum 30.11. für das folgende Jahr beim Kommunalen Sozialverband Sachsen.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
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