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💰 Zuschuss

ESF Plus RL 2021–2027 Hochschule und Forschung – A – Promotionen

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschungfrauenkultursozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind Hochschulen in Sachsen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
a) Industriepromotionen weisen ein gemeinsames Interesse der beteiligten Dritten mit Sitz im Freistaat Sachsen und sächsischer Hochschulen auf. Für die Förderung von Industriepromotionen ist eine Mitf
b) Bei Landesinnovationspromotionen wird zu Themen geforscht, die in besonderem Interesse des Freistaates Sachsen liegen und Auswirkungen auf den sächsischen Arbeitsmarkt erwarten lassen. Für die Förd
c) Vorhaben zur Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere dienen der Fortsetzung der Promotion nach familienbedingter Unterbrechung der wissenschaftlichen Tätigkeit. Familienbedingte U

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareKreativwirtschaftProduktion & IndustrieSozialunternehmenTourismus & Gastro

Beschreibung

Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Ihre Maßnahmen zur Ausschöpfung der individuellen Bildungspotenziale von akademischen Fachkräften, vor allem von Frauen. Sie erhalten die Förderung für Gesamtvorhaben zur Qualifizierung akademischer Nachwuchskräfte durch Forschungsarbeit im Rahmen folgender Promotionsformen: Sie bekommen die Förderung als Stipendium für die Promovierende oder den Promovierenden. Die Förderung beträgt bei Die Kinderzulage beträgtEUR100,00 pro Monat je kindergeldberechtigtem Kind. Darüber hinaus erhalten Sie eine Verwaltungspauschale. Die Förderung bekommen Sie bis zum Abschluss der jeweiligen Forschungsaufgabe, normalerweise bis zu einer Dauer von 4 Jahren. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Reichen Sie zunächst Vorhabensideen bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) zu festgelegten Stichtagen ein. Wenn das Vorhaben als förderungswürdig eingestuft wird, werden Sie zur Einreichung des Antrags aufgefordert. Den Antrag stellen Sie über dasSAB-Förderportal.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG