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💰 Zuschuss

Investitionen und Strukturmaßnahmen nach dem Sächsischen Kulturraumgesetz (SächsKRG)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschungkultur

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
1. Die thematisch, zeitlich und finanziell abgegrenzten Projekte müssen zusätzliche Vorhaben des Antragstellers darstellen. Zuwendungen nach Maßgabe dieser Verwaltungsvorschrift dürfen nicht an die St
2. Die Höhe der beantragten Fördermittel muss zum Erreichen des Vorhabenzieles notwendig sein und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen. Voraussetzung für eine Förderung i
3. Der Antragsteller hat vor Beantragung des Projektes Einvernehmen mit dem zuständigen Kulturraum über Art und Umfang des geplanten Projektes herzustellen. Der Kulturraum hat sein Einvernehmen zu dem

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 50%

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltHandelIT & SoftwareKreativwirtschaftTourismus & Gastro

Beschreibung

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei Struktur- und damit verbundenen Personalmaßnahmen. Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen zur nachhaltigen Veränderung von Aufgabenwahrnehmung, Organisations- oder Personalstruktur. Diese können auch Investitionen beinhalten, sofern sie dem Ziel der Maßnahme dienen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, die einen Mindestbetrag vonEUR50.000 erreichen müssen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens bis spätestens 15.8. für das Folgejahr an das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus, Abteilung Kunst.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG