Investitionen und Strukturmaßnahmen nach dem Sächsischen Kulturraumgesetz (SächsKRG)
Zielgruppen
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
💰 Zuschuss
Förderquote
bis 50%
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei Struktur- und damit verbundenen Personalmaßnahmen. Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen zur nachhaltigen Veränderung von Aufgabenwahrnehmung, Organisations- oder Personalstruktur. Diese können auch Investitionen beinhalten, sofern sie dem Ziel der Maßnahme dienen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, die einen Mindestbetrag vonEUR50.000 erreichen müssen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens bis spätestens 15.8. für das Folgejahr an das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus, Abteilung Kunst.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Kontakt
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