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💰 Zuschuss

FörderrichtlinieGeorgius-Agricola-Stipendien

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschunginternationalkultur

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind Studierende.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Für Vollzeitstudien gilt:
Für Kurzzeitstudien gilt:

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareKreativwirtschaftTourismus & Gastro

Beschreibung

Das Land Sachsen fördert Stipendien für Studierende aus östlichenEU-Staaten und Ländern Mittel-, Ost- und Südosteuropas. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt für VollzeitstudienEUR480,00 pro Monat für die Dauer der Regelstudienzeit. Für Kurzzeitstudien erhalten Sie bis zuEUR450,00 pro Monat für einen Zeitraum von bis zu 2 Jahren. Vollzeitstipendien werden durch das Studentenwerk Dresden ausgeschrieben. Stellen Sie Ihren Erstantrag über das zuständige Akademische Auslandsamt der jeweiligen Hochschule beim Studentenwerk Dresden. Für Kurzzeitstudien stellen Sie Ihren Erstantrag über das zuständige Akademische Auslandsamt der jeweiligen Hochschule beim Studentenwerk. Mit Ihrem Antrag müssen Sie die für die Hochschulzulassung erforderlichen Unterlagen vorlegen.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG