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💰 Zuschuss

Wiedereinstiegsstipendien

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschungfrauenkultur

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
1. Zuwendungsvoraussetzungen
a) Antragsberechtigt sind promovierte Frauen, die nach einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit außerhalb der Wissenschaft die wissenschaftliche Arbeit wieder aufnehmen wollen, um die Voraussetzunge
b) Die besondere wissenschaftliche Qualifikation ist durch mindestens die Gesamtnote „magna cum laude“ in der Promotion nachzuweisen.

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareKreativwirtschaftTourismus & Gastro

Beschreibung

Das Land Sachsen fördert durch Stipendien den Abschluss von Promotionen und Habilitationen bei Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die ihre Arbeit zur Wahrnehmung familiärer Aufgaben unterbrochen haben. Dazu gehört auch, promovierten Wissenschaftlerinnen die Wiederaufnahme ihrer wissenschaftlichen Arbeit nach Unterbrechung wegen einer qualifizierten Berufstätigkeit zu ermöglichen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Für Promotionsvorhaben beträgt die Höhe des ZuschussesEUR985,00 je Monat und für HabilitationsvorhabenEUR1.285 je Monat zuzüglich Familienzuschlag vonEUR100,00 je Kind und Monat. Der Zuschuss wird längstens für 12 Monate gewährt. Für den Wiedereinstieg promovierter Wissenschaftlerinnen ubeträgt die Höhe des ZuschussesEUR1.285 je Monat zuzüglich Familienzuschlag vonEUR100,00 je Kind und Monat. Der Zuschuss wird längstens für 6 Monate gewährt. Stellen Sie Ihren Antrag bitte zum 31.3. für eine Förderung im laufenden Jahr und bis 30.9. für eine Förderung im darauf folgenden Jahr bei der Graduiertenkommission der zuständigen Universität.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG