Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 100%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie, wenn Sie anEU-Förderprogrammen teilnehmen wollen. Die Förderung erhalten Sie für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Zuschuss muss zum Erreichen des Vorhabenziels notwendig sein. Sie müssen ihn nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verwenden. Das Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus kann im Rahmen seiner Beteiligung an Ausschreibungen von wettbewerblichenEU-Förderprogrammen wie zum Beispiel ERA-Nets zu Auswahlverfahren aufrufen. Entsprechend den ERA-Net-Ausschreibungen reichen Sie die Projektskizze und den Projektantrag im zweistufigen Verfahren oder den Projektantrag im einstufigen Verfahren in englischer Sprache beim ERA-Net-Call-Büro ein. Ihren Antrag für die Vorbereitung von Netzwerkaktivitäten im Rahmen einer wettbewerblichenEU-Initiative können Sie auf Grundlage einer durch dieEU-Kommission geplanten Ausschreibung einreichen. Ihren Antrag richten Sie vor Beginn Ihres Vorhabens an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
§ 23 und
Richtlinie Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Gewä