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💰 Zuschuss

Zuwendungen für Maßnahmen im Rahmen der wettbewerblichen EU-Förderprogramme für Forschung und Innovation (RL EuProNet)

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

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Datenstand: Vor 17 Tagen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 100%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
servicecenter@sab.sachsen.de
📞
+49 351 4910-0
📞
+49 351 4910-4000
🔗
www.sab.sachsen.de

Zielgruppen

forschunginternationalkultursozial

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungForschung & EntwicklungHandelIT & SoftwareKreativwirtschaftSozialunternehmenTourismus & Gastro

Beschreibung

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie, wenn Sie anEU-Förderprogrammen teilnehmen wollen. Die Förderung erhalten Sie für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Zuschuss muss zum Erreichen des Vorhabenziels notwendig sein. Sie müssen ihn nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verwenden. Das Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus kann im Rahmen seiner Beteiligung an Ausschreibungen von wettbewerblichenEU-Förderprogrammen wie zum Beispiel ERA-Nets zu Auswahlverfahren aufrufen. Entsprechend den ERA-Net-Ausschreibungen reichen Sie die Projektskizze und den Projektantrag im zweistufigen Verfahren oder den Projektantrag im einstufigen Verfahren in englischer Sprache beim ERA-Net-Call-Büro ein. Ihren Antrag für die Vorbereitung von Netzwerkaktivitäten im Rahmen einer wettbewerblichenEU-Initiative können Sie auf Grundlage einer durch dieEU-Kommission geplanten Ausschreibung einreichen. Ihren Antrag richten Sie vor Beginn Ihres Vorhabens an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•1. Voraussetzung für Zuwendungen auf Grundlage dieser Richtlinie ist ein herausgehobenes forschungs- und europapolitisches Interesse des Freistaates Sachsen an der Durchführung der Maßnahme. Insbesond
•2. Die thematisch, zeitlich und finanziell abgegrenzten Projekte müssen zusätzliche Vorhaben der Antragsteller darstellen und dürfen noch nicht begonnen worden sein. Die Zuwendungsempfänger müssen sic
•3. Für die unter Ziffer II Nummer 1 angeführten Forschungsprojekte muss eine Förderempfehlung durch internationale Gutachter im Rahmen der ERA-Net-Evaluierungsverfahren vorliegen.

Rechtsgrundlagen

§ 23 und

Richtlinie Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Gewä

Originalquelle ↗

Kontakt

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servicecenter@sab.sachsen.de
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+49 351 4910-0
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+49 351 4910-4000
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www.sab.sachsen.de

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