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🤝 Beteiligung

Technologiegründerfonds Sachsen 3 (TGFS 3)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschungfrauenjugendregional

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind junge innovative Unternehmen gemäßKMU-Definition der Europäischen Union, vor allem kleine, technologieorientierte Gründerinnen und Gründer und wissensbasierte Dienstleisterinnen
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Die Zuwendungen erfolgen nachArt.21 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendu
Eine Beteiligung an Unternehmen in Schwierigkeiten (im Sinne vonArt.2Abs.18VO(EU) 651/2014 (AGVO) vom 17 Juni 2014), an Unternehmen der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie an Untern
Einem Unternehmen, das einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt

Details

Förderart

🤝 Beteiligung

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & Software

Beschreibung

Der Technologiegründerfonds Sachsen stellt wissensbasierten und technologieorientierten Gründerinnen und Gründern und jungen Unternehmen in der Früh- oder Wachstumsphase Eigenkapital und eigenkapitalähnliche Mittel zur Verfügung. Angeboten werden die Varianten TGFS III Basic und TGFS III: Der Technologiegründerfonds ist eine Initiative des Freistaats Sachsen und wird unterstützt durch Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). TGFS III Basic: TGFS III: Für weitere Informationen wenden Sie sich an die Technologiegründerfonds Sachsen ManagementGmbH& Co.KG.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG