Zurück zur Suche
💰 Zuschuss

Förderrichtlinie Kunst und Kultur (FördRL K/K)

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Teilen:
Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschungkultursozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt für die institutionelle Förderung sind Landesdachverbände sowie Einrichtungen, die dauerhaft Aufgaben von besonderem Landesinteresse wahrnehmen und die in der Hauptsache in den Berei
Antragsberechtigt für Projekte im musealen Bereich sind gemeinnützige kommunale, freie und kirchliche Träger von bestehenden oder im Aufbau befindlichen Museen, Verbände, die zur Entwicklung und Bewah
Nicht gefördert werden Einrichtungen, die unmittelbar vom Bund, den Ländern oder vom Bund und den Ländern gemeinsam finanziert werden.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 80%

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareKreativwirtschaftSozialunternehmenTourismus & Gastro

Beschreibung

Der Freistaat Sachsen fördert Institutionen in den Bereichen Kunst und Kultur sowie Projekte im musealen Bereich. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses wird bei der Förderung von Institutionen im Einzelfall festgelegt. Bei Projekten im musealen Bereich können Sie einen Zuschuss von bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Anträge auf Förderung reichen Sie formgebunden ein. Die zuständige Antragstelle für Institutionen ist das Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus, für Projekte im musealen Bereich die Sächsische Landesstelle für Museumswesen. Anträge stellen Sie bitte jeweils bis zum 15.10. für das folgende Haushaltsjahr. Anträge zur Förderung des Ankaufs von bedeutendem Museumsgut können Sie ganzjährig stellen.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG