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💰 Zuschuss

Tourismusmarketing und Destinationsentwicklung (FRL Tourismus)

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschunginternationalkulturregional

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt für Maßnahmen des Tourismusmarketings sind
Antragsberechtigt für Maßnahmen der Destinationsentwicklung sind
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
1. Zuwendungen können nur für solche Maßnahmen des Projektes gewährt werden, die folgende grundsätzliche Anforderungen erfüllen:
Maßnahmen des Tourismusmarketings

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 50%

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareKreativwirtschaftTourismus & Gastro

Beschreibung

Der Freistaat Sachsen fördert Maßnahmen des Tourismusmarketings und der Destinationsentwicklung. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Ihre Förderung der Destinationsmanagementorganisation umfasst bis zu 25 Prozent, wenn die Destination gemäß der aktuellen sächsischen Tourismusstrategie als nicht wettbewerbsfähig eingestuft ist. In einzelnen Fällen und wenn das Land ein besonderes Interesse hat, liegt die Förderung bei höchstens 80 Prozent. Der Landestourismusverband Sachsene.V.erhält einen Zuschuss bis zur im Haushaltsplan geplanten Höhe. Reichen Sie bitte Ihre Förderanträge für die Bereiche Tourismusmarketing und Destinationsentwicklung getrennt bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ein. Anträge können Sie ab dem 1.10. bis zum 15.11. für das Folgejahr oder in demselben Jahr einreichen.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG