Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 50%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Sachsen fördert Maßnahmen des Tourismusmarketings und der Destinationsentwicklung. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Ihre Förderung der Destinationsmanagementorganisation umfasst bis zu 25 Prozent, wenn die Destination gemäß der aktuellen sächsischen Tourismusstrategie als nicht wettbewerbsfähig eingestuft ist. In einzelnen Fällen und wenn das Land ein besonderes Interesse hat, liegt die Förderung bei höchstens 80 Prozent. Der Landestourismusverband Sachsene.V.erhält einen Zuschuss bis zur im Haushaltsplan geplanten Höhe. Reichen Sie bitte Ihre Förderanträge für die Bereiche Tourismusmarketing und Destinationsentwicklung getrennt bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ein. Anträge können Sie ab dem 1.10. bis zum 15.11. für das Folgejahr oder in demselben Jahr einreichen.
§ 23 und
Richtlinie Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft