Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Sachsen unterstützt Maßnahmen zur Stärkung der beruflichen und sozialen Teilhabe für erwerbsfähige Langzeitarbeitslose und Langzeitleistungsbeziehende. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss, der für die Maßnahmen jeweils als Festbetrag gewährt wird. Als Arbeitgeber und Träger der Maßnahme wenden Sie sich an das zuständige Jobcenter. Als Jobcenter richten Sie Ihren Antrag an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG