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💰 Zuschuss

Landesprogramm zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit – Sozialer Arbeitsmarkt

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Datenstand: Vor 18 Tagen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📞
+49 351 4910-0
📞
+49 351 2133-2081
📞
017/1084

Zielgruppen

sozial

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Der Freistaat Sachsen unterstützt Maßnahmen zur Stärkung der beruflichen und sozialen Teilhabe für erwerbsfähige Langzeitarbeitslose und Langzeitleistungsbeziehende. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss, der für die Maßnahmen jeweils als Festbetrag gewährt wird. Als Arbeitgeber und Träger der Maßnahme wenden Sie sich an das zuständige Jobcenter. Als Jobcenter richten Sie Ihren Antrag an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Besonderheiten & Hinweise

•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Antragsberechtigt sind die teilnehmenden Jobcenter, welche den Zuschuss für FAV-plus-Maßnahmen und für Gemeinwohlarbeit 58 an die Arbeitgeber und an die Träger der Maßnahme als Endbegünstigte weiterle
•Die Teilnehmenden an der Maßnahme müssen ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben.
•Als Jobcenter führen Sie die Auswahl und Zuweisung der Teilnehmenden in die geeigneten Projekte und Tätigkeitsfelder durch.
•Die Förderung darf die Regelinstrumente des Jobcenters nicht ersetzen.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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