Förderbetrag
—
Förderquote
bis 100%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Sachsen gewährt Hilfen zur Beseitigung von Schäden, die beispielsweise durch verursacht wurden. Sie erhalten die Förderung als Aufbauhilfe zur Beseitigung von Schäden und Zerstörungen an baulichen Anlagen, Wegen oder Gegenständen. Sie bekommen die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen oder in Härtefällen als Zuschuss. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Laufzeit beträgt bis zu 25 Jahre. Die Höhe des Zuschusses beträgt Sie können den Zuschuss durch ein Darlehen ergänzen. Richten Sie Ihren Antrag bis spätestens 6 Monate nach dem Schadensereignis an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG