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💰 Zuschuss

Elementarschadenshilfen

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

sozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt für die Aufbauhilfe für Unternehmen sind
Antragsberechtigt für die Aufbauhilfen für Private, Vereine und Kirchen sind Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum, dinglich Nutzungsberechtigte, Vermieterinnen und Vermieter
Eine Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie erhalten keine Förderung für
1. Nicht berücksichtigt werden Schäden an Gebäuden und baulichen Anlagen, die ohne eine erforderliche Genehmigung oder Anzeige des Bauvorhabens errichtet wurden, sowie im Falle eines Hochwasserereigni

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 100%

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Sachsen gewährt Hilfen zur Beseitigung von Schäden, die beispielsweise durch verursacht wurden. Sie erhalten die Förderung als Aufbauhilfe zur Beseitigung von Schäden und Zerstörungen an baulichen Anlagen, Wegen oder Gegenständen. Sie bekommen die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen oder in Härtefällen als Zuschuss. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Laufzeit beträgt bis zu 25 Jahre. Die Höhe des Zuschusses beträgt Sie können den Zuschuss durch ein Darlehen ergänzen. Richten Sie Ihren Antrag bis spätestens 6 Monate nach dem Schadensereignis an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG