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💰 Zuschuss

Finanzhilfen bei Notständen durch Elementarereignisse (Härtefondsrichtlinien – HFR)

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

sozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
4.1 Finanzhilfeaktion
Zuwendungen können grundsätzlich nur nach vorheriger Einleitung einer Finanzhilfeaktion gewährt werden.
4.2 Notlage

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Bayern

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareLandwirtschaftProduktion & IndustrieSozialunternehmen

Beschreibung

Der Freistaat Bayern gewährt Finanzhilfen zur Beseitigung von schweren Schäden, die unmittelbar und in größerer Zahl durch Naturkatastrophen wie Erdbeben, Erdrutsche, Überschwemmungen und Lawinen in größeren Gebieten verursacht wurden und die davon Betroffenen in ihrer Existenz bedrohen. Als Geschädigte und Geschädigter bekommen Sie die Finanzhilfe für folgende Vorhaben: Die Finanzhilfen bekommen Sie einzeln oder kombiniert als Notstandsbeihilfe und Staatsbürgschaft. Über Art und Höhe der Förderung entscheidet die Bewilligungsbehörde. Anträge sind bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde einzureichen.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG