Finanzhilfen bei Notständen durch Elementarereignisse (Härtefondsrichtlinien – HFR)
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Zielgruppen
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
💰 Zuschuss
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Der Freistaat Bayern gewährt Finanzhilfen zur Beseitigung von schweren Schäden, die unmittelbar und in größerer Zahl durch Naturkatastrophen wie Erdbeben, Erdrutsche, Überschwemmungen und Lawinen in größeren Gebieten verursacht wurden und die davon Betroffenen in ihrer Existenz bedrohen. Als Geschädigte und Geschädigter bekommen Sie die Finanzhilfe für folgende Vorhaben: Die Finanzhilfen bekommen Sie einzeln oder kombiniert als Notstandsbeihilfe und Staatsbürgschaft. Über Art und Höhe der Förderung entscheidet die Bewilligungsbehörde. Anträge sind bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde einzureichen.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
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