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🛡️ Bürgschaft

Bürgschaften der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg BBB-Express

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

senioren

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind Unternehmen im Land Berlin.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
(1) Ansprüche aus der Bürgschaft können geltend gemacht werden, wenn
a) die Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers durch Zahlungseinstellung, durch Eröffnung des Verfahrens nach der Insolvenzordnung oder durch Abgabe der Vermögensauskunft gemäß § 802c ZPO oder auf sonst
b) ein fälliger Zins-, Provisions- oder Tilgungsanspruch des Kreditgebers trotz banküblicher Bemühungen des Kreditgebers um Einziehung oder Beitreibung der Forderung innerhalb von zwölf Monaten nach s

Details

Förderart

🛡️ Bürgschaft

Fördergebiet

Berlin

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & Software

Beschreibung

Das Land Berlin unterstützt Sie bei der Umsetzung von Unternehmensfinanzierungen durch kurzfristig genehmigte Bürgschaften. Die Förderung erhalten Sie für Sie erhalten die Förderung als Bürgschaft. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 70 Prozent des Kreditbetrages von maximal EUR 250.000. Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG