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🛡️ Bürgschaft

Garantien für Arbeitnehmerbeteiligungen

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

senioren

Besonderheiten & Hinweise

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gemeinsam mit dem Unternehmen, an dem die Beteiligung erfolgt.
Sie müssen sich als Arbeitnehmerin und als Arbeitnehmer an dem Unternehmen beteiligen, bei dem Sie selbst beschäftigt sind.
Ihr Unternehmen muss seinen Sitz und eine Betriebsstätte im Land Berlin haben.
Ihr Unternehmen darf in der Regel nicht mehr als 500 Beschäftigte haben und der Jahresumsatz darf höchstens EUR 50 Millionen betragen.

Details

Förderart

🛡️ Bürgschaft

Fördergebiet

Berlin

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & Software

Beschreibung

Das Land Berlin übernimmt Garantien für Beteiligungen von Arbeitnehmenden an Berliner Unternehmen. Das Land sichert die Beteiligung mit einer Garantie für den Fall ab, dass das Unternehmen insolvent wird und die Beteiligung nicht zurückzahlen kann. Die Garantie wird in Höhe von 80 Prozent der eingezahlten Beteiligungssumme gegeben. Der Höchstbetrag der Garantie beträgt maximal EUR 1 Million pro Unternehmen. Die Garantie erstreckt sich auf Beteiligungserträge bis zur Höhe von 12 Prozent der Beteiligungssumme im Durchschnitt der vereinbarten Beteiligungsdauer. Der berücksichtigungsfähige Gesamtausfall an Beteiligungserträgen für die Laufzeit der Beteiligung ist auf 12 Prozent der Beteiligungssumme begrenzt. Die Laufzeit der Garantie beträgt maximal 10 Jahre. Ihren Antrag richten Sie bitte an die BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-BrandenburgGmbH.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG