Förderbetrag
—
Förderquote
—
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Berlin übernimmt Garantien für Beteiligungen von Arbeitnehmenden an Berliner Unternehmen. Das Land sichert die Beteiligung mit einer Garantie für den Fall ab, dass das Unternehmen insolvent wird und die Beteiligung nicht zurückzahlen kann. Die Garantie wird in Höhe von 80 Prozent der eingezahlten Beteiligungssumme gegeben. Der Höchstbetrag der Garantie beträgt maximal EUR 1 Million pro Unternehmen. Die Garantie erstreckt sich auf Beteiligungserträge bis zur Höhe von 12 Prozent der Beteiligungssumme im Durchschnitt der vereinbarten Beteiligungsdauer. Der berücksichtigungsfähige Gesamtausfall an Beteiligungserträgen für die Laufzeit der Beteiligung ist auf 12 Prozent der Beteiligungssumme begrenzt. Die Laufzeit der Garantie beträgt maximal 10 Jahre. Ihren Antrag richten Sie bitte an die BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-BrandenburgGmbH.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Bürgschaften der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg BBB-Express
Bürgschaften der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg – BBBsocial
BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-BrandenburgGmbH
Garantien der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg für Beteiligungen
Bürgschaften zur Förderung der Berliner Wirtschaft – Landesbürgschaftsrichtlinien
Bürgschaften der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg BBB-Express
Bürgschaften der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg – BBBsocial
BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-BrandenburgGmbH
Garantien der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg für Beteiligungen
Bürgschaften zur Förderung der Berliner Wirtschaft – Landesbürgschaftsrichtlinien