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🛡️ Bürgschaft
Garantien der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg für Beteiligungen
Besonderheiten & Hinweise
•Antragsberechtigt sind private Kapitalbeteiligungsgesellschaften (KBG).
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Details
Förderart
🛡️ Bürgschaft
Förderquote
bis 70%
Fördergebiet
Berlin
Geeignete Phasen
Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)
Unternehmensgrößen
Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in
Branchen
BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungHandelHandwerkIT & Software
Beschreibung
Die BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg übernimmt Garantien, wenn Sie sich als private Kapitalgesellschaft an einem kleinen oder mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft beteiligen. Voraussetzung ist, dass die Beteiligung ohne eine solche Garantie nicht zustande käme. Die BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg übernimmt Beteiligungsgarantien für folgende Vorhaben: Die Höhe der Garantie beträgt Die Laufzeit der garantierten Beteiligung entspricht ihrem Verwendungszweck und beträgt höchstens 10 Jahre. Richten Sie bitte Ihren Antrag an die BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-BrandenburgGmbH.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG